Bei der Wertanalyse werden berücksichtigt

Der Marktwert *

(realistisch erzielbarer Preis auf dem Privatmarkt)

Klassische Fahrzeuge werden in der Regel nach ihrem Marktwert versichert. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittspreis, der weder die gesetzliche Mehrwertsteuer noch eine Gewinnspanne für Händler oder Gebühren für Auktionshäuser enthält. Wichtig dabei ist die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes, denn nach spätestens zwei bis drei Jahren hat sich der einst ermittelte Marktwert verändert. Im Schaden- oder Versicherungsfall wird aber nur der beim Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt.
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Wiederbeschaffungswert *

(Fachhandelspreis für vergleichbare Fahrzeuge)

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Schadens oder Verlusts aufbringen muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. § 249 BGB). Zugrunde gelegt wird dabei der Zeitpunkt des Schadenseintritts. Im Gegensatz zum Marktwert wird beim Wiederbeschaffungswert vor allem der gewerbliche Handel mit Mehrwertsteuer und der in dieser Fahrzeugpreisklasse üblichen Händlergewinnspanne berücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert ist somit meist die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens. Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden beim Wiederbeschaffungswert keine Berücksichtigung

Wiederherstellungswert *

(Kosten für den Neuaufbau bei Totalschaden oder nach Entwendung)

Der Wiederherstellungswert hingegen bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung und der Restaurierung des Fahrzeugs ergeben hat. Dabei ist es zunächst nicht von Belang, ob sich der so ermittelte Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rechnerisch addierten Wert, der sich aus den Positionen der sicht- oder belegbaren Investitionen und Reparaturen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwändig und damit kostenintensiv restauriert werden muss. Wiederherstellungswerte können auch im Rahmen einer Instandsetzung oder Restaurierung ermittelt werden.

*Alle Werte gelten für den Zeitpunkt der Wertermittlung

Welche Unterlagen Sie für ein Oldtimer-Wertgutachten brauchen

Damit Ihr Fahrzeug angemessen begutachtet und ein Wertgutachten für den Oldtimer erstellt werden kann, benötigt ein Oldtimer-Sachverständiger folgende Dokumente:

  • Zulassungsunterlagen (aktuell und historisch)
  • Angaben/Belege/Fotos über durchgeführte
    Restaurierungsmaßnahmen
  • Nachweise zur Fahrzeughistorie
  • Wartungsnachweise
  • Originalitätsbeleg
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Auto von Jaime Iglesias
Auto von Jaime Iglesias

Wozu wird ein Wertgutachten für Oldtimer benötigt?

Wertgutachten sind sowohl für Verkäuferinnen und Verkäufer als auch für Käuferinnen und Käufer von Interesse. Denn sie geben nicht nur Auskunft über den Zustand des Oldtimers, sondern können auch in Preisverhandlungen als Argumentationsgrundlage eingesetzt werden. Ein Oldtimer-Wertgutachten kann unterschiedlich eingesetzt werden:

  • Zur Vorlage bei der Versicherung für die Versicherungseinstufung
  • Im Falle eines Schadens
  • Beim Kauf und Verkauf des Oldtimers
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Das Kurzgutachten

Das Kurzgutachten wird für die Versicherung benötigt: je teurer der Oldtimer, desto höher die Versicherungsprämie. Diese Gutachten sind nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs geeignet. Auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Kurzgutachten keinerlei Beweissicherungsfunktion, da keine technische Funktionsprüfung erfolgt. Das Ergebnis basiert ausschließlich auf einer Gesamtnote. Daher liegen die Ergebnisse eher im Bereich der Spekulation als der kompetenten Tatsachenfeststellung. Ein Kurzgutachten kostet rund 250 Euro, mit leichten Unterschieden je nach Bundesland.

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Auto von Jaime Iglesias
Der ausführliche Wert/Zustandsgutachten von Jaime Iglesias

Der ausführliche Wert/Zustandsgutachten

Um im Schadenfall gut vorbereitet zu sein, empfiehlt sich die Erstellung eines ausführlichen Wertgutachtens. Neben den Bestandteilen des Kurzgutachtens werden weitere Prüfpunkte berücksichtigt. Das detaillierte Wertgutachten stellt den Gesamtzustand des Fahrzeugs in den Vordergrund und beurteilt dabei die einzelnen Fahrzeugbestandteile. Gleichzeitig hebt es die Besonderheiten des Young- oder Oldtimers hervor. Das detaillierte Wertgutachten bestätigt der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer die historische Bedeutung des Fahrzeugs.

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