Schadengutachten

Schadengutachten

Sowohl für Oldtimer, als auch für aktuelle Fahrzeuge

Meine Leistungen rund um Kfz-Schäden im Überblick

Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben den Beschädigungen an ihrem Fahrzeug folgt oft noch Ärger mit dem Unfallgegner und der Versicherung. Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf ein Gutachten durch einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Als neutraler und unabhängiger Kfz-Gutachter vertrete ich Ihre Interessen, denn ich bin an keine Versicherung vertraglich gebunden. Sie haben als Geschädigter das Recht selbst einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfall-Gutachtens zu beauftragen. Anschließend können Sie entscheiden, ob, wann und wo Ihr beschädigtes Fahrzeug repariert werden soll.
Sie können sich den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren.

Wichtig für Sie:
Im Haftpflichtschadenfall trägt die Kosten für das von mir erstellte Kfz-Gutachten die gegnerische Versicherung.

Kfz-Haftpflichtschaden - unverschuldeter Unfall

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, mit der Erstellung eines Kfz Gutachtens zu beauftragen.
Auf Basis dieses Unfallgutachtens können Sie den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung nachweisen, beziffern und abrechnen.

Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Falle die Versicherung des Unfallgegners.

Bei Kfz-Kaskoschadenfall - selbstverschuldeter Unfall

In diesem Fall ist Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt, Sie können mich erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung beauftragen.

Bagatellschaden

Bei Bagatellschäden wird Ein Kurzgutachten erstellt d.h. wenn eine angenommene Schadenhöhe von ca. 750,- € vorliegt (diese Grenze ist nicht gesetzlich geregelt).
Daher ist es immer Ermessenssache, wann ein Schaden zu „gering“ ist, um dafür ein ausführliches Gutachten anzufertigen.

Ob Kurzgutachten oder ausführliches Gutachten? Zu dieser Frage berate ich Sie gern bei der Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeugs.

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