Kfz-Haftpflichtschaden - unverschuldeter Unfall
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, mit der Erstellung eines Kfz Gutachtens zu beauftragen.
Auf Basis dieses Unfallgutachtens können Sie den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung nachweisen, beziffern und abrechnen.
Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Falle die Versicherung des Unfallgegners.
Bei Kfz-Kaskoschadenfall - selbstverschuldeter Unfall
In diesem Fall ist Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt, Sie können mich erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung beauftragen.
Bagatellschaden
Bei Bagatellschäden wird Ein Kurzgutachten erstellt d.h. wenn eine angenommene Schadenhöhe von ca. 750,- € vorliegt (diese Grenze ist nicht gesetzlich geregelt).
Daher ist es immer Ermessenssache, wann ein Schaden zu „gering“ ist, um dafür ein ausführliches Gutachten anzufertigen.
Ob Kurzgutachten oder ausführliches Gutachten? Zu dieser Frage berate ich Sie gern bei der Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeugs.